Sachkundeprüfung gemäß §11 Absatz 3 des Landeshundegesetzes NRW
Halter eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg erreicht (großer Hund) muss die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Dieser Nachweis kann durch die Sachkundebescheinigung, die Sie bei uns erwerben können, erteilt werden.
Fragebögen und Lösungen finden Sie bei der Tierärztekammer Nordrhein.